Berufsprüfung für Polizistin / Polizist
Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Die Berufsprüfung ist in eine Vorprüfung nach dem ersten Ausbildungsjahr und eine Hauptprüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr aufgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.institut-police.ch
Vorprüfung
- Mit der Vorprüfung wird das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen.
- Das Bestehen des 1. Ausbildungsjahres ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Vorprüfung.
Prüfungsteile an der Vorprüfung
Prüfungsteil | Schriftlich | Mündlich | Praktisch |
---|---|---|---|
Angewandtes und vernetztes Polizeirecht | x | ||
Entgegennahme einer Anzeige | x | ||
Polizeipraxis - Verkehrsunfall - Einbruchdiebstahl - Häusliche Gewalt | x | ||
Die Vorprüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 und von den Prüfungsteilnoten maximal eine Note ungenügend ist.
Hauptprüfung
- Mit der Hauptprüfung wird das zweite Ausbildungsjahr abgeschlossen.
Prüfungsteile an der Hauptprüfung
Prüfungsteil | Schriftlich | Mündlich | ||||
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Portfoliobericht - Praxisauftrag - Kompetenzraster - Dispositionscheck | x | |||||
Fachgespräch - Präsentation - Aktive Anwendung - Reflexion | x | |||||
Die Hauptprüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 und alle Prüfungsteilnoten mindestens 4.0 betragen.